Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. November 2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. 28.231,88 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 12.01.2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. 12.989,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 12.01.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|