Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 19.02.2013 (
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil und das Urteil des Senats sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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