I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 09.03.2018, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.087,15 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.07.2018 zu zahlen.
2.Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen aus 1.087,15 € in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den 05.07.2018 zu zahlen.
3.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € zu zahlen.
4.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
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