Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 21. April 2022 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Senat beabsichtigt weiter, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf bis zu 13.000 € festzusetzen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19. Juli 2022.
I.
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