Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einer Fahrzeugversicherung auf Zahlung einer Raubentschädigung für das versicherte Fahrzeug Mercedes Benz 500 SL, Erstzulassung am 13.02.1992, in Anspruch.
Bei dem versicherten Fahrzeug handelt es sich um einen Leasingwagen. Leasingnehmerin ist die Streithelferin der Klägerin, die auch beim Beklagten eine Vollkaskoversicherung für das versicherte Fahrzeug abgeschlossen hat. Leasinggeberin ist die M... in F. Auf Antrag der Streithelferin (im folgenden: Versicherungsnehmerin) hat der Beklagte der Leasinggeberin einen Sicherungsschein erteilt.
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