Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 3. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen.
Der Streitwert wird zum Zwecke der Kostenberechnung auf 2.500 Euro festgesetzt.
Den Antragstellerinnen wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... beigeordnet.
I. Die Antragstellerinnen begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen einen Verteilungsbescheid nach §
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