I. Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts Dresden vom 27.04.2018 - Az.
II. Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil in Ziff. 1 dahingehend neu gefasst, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.
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