Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis im Falle der Arzthaftung sowie der Schädigung eines nasciturus bei einem Unfall der Mutter; Deliktsrechtlicher Schutz des ungeborenen Kindes bei Verletzung der Mutter - Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO
OLG Celle, Urteil vom 02.11.2000 - Aktenzeichen 14 U 17/00
DRsp Nr. 2004/1342
Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis im Falle der Arzthaftung sowie der Schädigung eines nasciturus bei einem Unfall der Mutter; Deliktsrechtlicher Schutz des ungeborenen Kindes bei Verletzung der Mutter - Beweiserleichterungen nach § 287ZPO
A. Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis der bei einem Unfall verletzten Mutter eines Kindes, das durch diesen Unfall noch vor seiner Geburt gesundheitlich geschädigt wurde und daraus eigene Schadensersatzansprüche herleitet.B. 1. Ein bei einem Unfall verletztes ungeborenes Kind hat gegen den Schädiger einen eigenen deliktsrechtlichen Schadensersatzanspruch.2. Zum Nachweis eigener Verletzung genügt nicht die Verweisung auf die unfallbedingte Verletzung der Mutter, jedoch gilt die Beweiserleichterung nach § 287ZPO.
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