Führen eines Kraftfahrzeugs mit ausländischer Fahrerlaubnis nach Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis
LG Aachen, Beschluss vom 02.08.2000 - Aktenzeichen 64 Qs 52/00
DRsp Nr. 2004/1560
Führen eines Kraftfahrzeugs mit ausländischer Fahrerlaubnis nach Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis
Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist nicht berechtigt, im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen.