Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 3. Februar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat die Angeklagten M. und R. wegen vorsätzlicher Brandstiftung verurteilt, die Angeklagte M. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und die Angeklagte R. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Dagegen wenden sich die Revisionen der Angeklagten, jeweils mit der Sachrüge und verschiedenen Verfahrensrügen. Die Rechtsmittel haben Erfolg.
I.
1. Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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