Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
II.Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Bergisch Gladbach zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 38 , 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG " (so der Urteilstenor)zu einer Geldbuße von 100 , -- DM verurteilt. Hiergegen richtet sich der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit dem die allgemeine Sachrüge erhoben wird.
II.
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