1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.02.2021 verkündete Zweite Versäumnisurteil des Landgerichts Saarbrücken -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.335,60 € festgesetzt.
I.
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