1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 17.9.2014 -
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin, ein gewerblicher Autovermieter, nimmt den Beklagten auf Zahlung von 10.150,37 EUR nebst Zinsen in Anspruch.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|