Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.08.2014 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in Klage und Widerklage um die Höhe des von der Beklagten an den Kläger zu zahlenden Gehaltes für den Zeitraum März 2013 bis August 2013 sowie um einen Urlaubsgeldanspruch des Klägers für das Jahr 2013.
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