Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2. wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 19.Oktober 2020 teilweise abgeändert.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Antragsgegnerin zu 2. wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|