wird die Berufung des Beklagten gegen das am 30. Dezember 2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg aus den Gründen des Hinweisbeschlusses des Senats vom 28. März 2022, zu denen der Beklagte nicht Stellung genommen hat, auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil des Landgerichts und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Folgeentscheidung zu OLG Celle v. 28.03.2022 - 6 U 6/22
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