Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Warendorf zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "Nichtbeachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage (Rotphase länger als 1 Sekunde)" zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das Amtsgericht hat zum Tatgeschehen folgende Feststellungen getroffen:
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