I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 06.10.2021 (Az.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.845,69 EUR festgesetzt.
A.
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