Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Januar 2017 -
Der Antragsteller begehrt nach Erledigung eines die Entziehung seiner Fahrerlaubnis betreffenden Eilverfahrens die Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 2.500,-- EUR festgesetzten Streitwerts auf 10.000,-- EUR.
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