Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten am 20.3.1997 wegen Falschbeurkundung im Amt in zwei Fällen zur Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 90 DM. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der als Kraftfahrzeugsachverständiger beim TÜV tätige und hierbei auch mit der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen nach § 29 StVZO befaßte Angeklagte bei zwei mit schweren Mängeln behafteten Fahrzeugen vorsätzlich falsche Prüfberichte erstellt und für eines der Fahrzeuge zu Unrecht die Prüfplakette erteilt sowie die Eintragung zur nächsten Hauptuntersuchung im Kraftfahrzeugschein veranlaßt haben.
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