I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen einer am 25. August 1999 auf der Bundesautobahn begangenen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung um 49 km/h eine Geldbuße von 400,- DM festgesetzt. Im Bußgeldbescheid des Kreises Steinfurt vom 19. Oktober 1999, gegen den der Betroffene Einspruch erhoben hatte, war gegen ihn eine Geldbuße von 200,- DM und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden.
Zum Ziel des Einspruchs und zur Einlassung heißt es in dem Urteil:
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