I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h außerorts zu einer - erhöhten - Geldbuße von 150,- EURO verurteilt und dazu Folgendes ausgeführt:
"Der Betroffene ist von Beruf als Servicetechniker beschäftigt.
Straßenverkehrsrechtlich ist der Betroffene wie folgt in Erscheinung getreten:
Durch Bußgeldbescheid des Hochsauerlandkreises vom 12.03.2002, rechtskräftig seit dem 28.03.2002, wurde gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro festgesetzt.
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