SchlHOLG, Beschluss vom 18.09.2006 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 119/06 (84/06)
DRsp Nr. 2007/5358
Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Cannabis
»Bei einer festgestellten THC-Konzentration von über 1ng/ml im Blut liegt die vom Bundesverfassungsgericht für eine Ahndung nach § 24 a Abs. 2StVG vorausgesetzte Möglichkeit der eingeschränkten Fahrtüchtigkeit ungeachtet einer gewissen Schwankungsbreite (auch) nach unten vor.«
1. Die Übertragung der Sache auf den Bußgeldsenat war gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 1 OWiG sowohl zur Fortbildung des Rechts als auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.
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