Zum Sachverhalt:
Das AG hat den Betr., einen Taxifahrer, wegen einer am 07.11.2012 als Führer eines Pkw begangenen fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h zu einer Geldbuße von 120 Euro verurteilt und gegen ihn wegen eines beharrlichen Pflichtenverstoßes im Sinne von § 25 I 1 [2. Alt.] StVG i.V.m. § 4 II 2 BKatV ein (Regel-) Fahrverbot für die Dauer eines Monats nach Maßgabe des § 25 IIa StVG verhängt. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen führte auf die Sachrüge zur Urteilsaufhebung und Zurückverweisung an das AG.
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