Fahren ohne Sicherheitsgurt - Hirnblutung nach Kollision mit Windschutzscheibe bei Frontalzusammenstoss
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2000 - Aktenzeichen 27 U 18/00
DRsp Nr. 2001/185
Fahren ohne Sicherheitsgurt - Hirnblutung nach Kollision mit Windschutzscheibe bei Frontalzusammenstoss
»Wird ein nicht angegurteter Fahrzeugführer bei einer Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Pkw mit dem Kopf so heftig gegen die Windschutzscheibe seines Pkw geschleudert, dass diese eine Bruchspinne davon trägt, ist die Frage, ob eine etwa 1 1/2 Stunde später (infolge eines plötzlichen Zusammenbruches) festgestellte Hirnblutung auf dem Unfall beruht, auch dann der haftungsausfüllenden Kausalität (§ 287ZPO) zuzuordnen, wenn der Kopfanstoss nicht zu äußerlich sichtbaren Verletzungen geführt hat.«