Die Klägerin macht als gesetzliche Krankenkasse Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht gegen die Beklagten wegen eines Verkehrsunfalls geltend.
Am Abend des 10.1996 fuhr der Beklagte zu 1) gegen 20 Uhr auf der S Straße von nach B. In Höhe der Einmündung B kam dem Beklagten zu 1) auf dem von ihm befahrenen Fahrstreifen die Fußgängerin J entgegen. Streitig unter den Parteien ist, ob die Fußgängerin hart rechts am Fahrbahnrand oder mehr mittig zur Fahrbahn hin ging. Auf beiden Seiten der Straße ist kein Gehweg vorhanden. Es kam zur Kollision, bei der Frau J schwer verletzt wurde. Sie erlitt Gehirnschädigungen und ein sogenanntes appallisches Syndrom. Am verstarb sie an den Folgen des Unfalls.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|