Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.03.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt,
1.an die Klägerin 52.161,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.01.2021 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Porsche Macan S Diesel mit der Fahrzeugidentifikationsnummer A zu zahlen;
2.an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.033,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.01.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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