Auf die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der jeweiligen Rechtsmittel im Übrigen - das am 26. Februar 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Kiel teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 82.086,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 35.085,87 € seit dem 10. Juni 2020 sowie auf einen weiteren Betrag von 47.001,11 € seit dem 18. November 2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW Porsche Cayenne S 4.2 l Diesel mit der FIN ....
2.Es wird feststellt, dass der Klagantrag erster Instanz zu 1) in Höhe von 4.737,70 € in der Hauptsache erledigt ist.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.348,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2020 zu zahlen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. 6.
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