Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines Werbepylons mit einer Höhe von 60 m auf dem Grundstück FlNr. ******, Gemarkung I*********, an dessen drei Seiten jeweils zwei beleuchtete Werbeflächen mit den Abmessungen 14 m x 7 m sowie eine beleuchtete Werbefläche mit den Abmessungen 10 m x 3 m vorgesehen sind. Der Vorhabenstandort befindet sich in einem Gewerbegebiet in einer Entfernung von ca. 170 m zum Fahrbahnrand der Bundesautobahn A 9.
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