Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 20. Oktober 2017 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wie folgt geändert:
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 13. September 2017 wird bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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