Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren in beiden Instanzen auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers mit dem sinngemäß gestellten Antrag,
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 8. Mai 2018 zu ändern und den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller unverzüglich eine vorläufige befristete Fahrlehrerlaubnis gemäß §
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