Hinweis:
Die (Nicht-)Anrechnung von Preisnachlässen spielt in der Totalschaden-Rechtsprechung sonst entweder bei der Restwert-Anrechnung (günstig in Zahlung gegebenes Unfallfahrzeug) ES Kfz-Schaden A-2/12; ES Kfz-Schaden B-1/14, 25; ES Kfz-Schaden B-3/7 oder beim Neuwagen-Kauf ES Kfz-Schaden B-1/21 eine Rolle. Zum vergleichbaren Fall des Preisnachlasses auf die Reparatur des beschädigten Wagens vgl. ES Kfz-Schaden C-1/12, 31.
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