I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2008 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.428,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.019,03 Euro seit 10.11.2007 und weiteren 409,17 Euro seit 05.05.2008 zu bezahlen.
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