Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 28.06.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2015 zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1. der Klägerin alle materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 14.02.2012 zu ersetzen hat, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind;
3.Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.880,39 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2015 zu zahlen;
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