Der Antragsteller erstrebt die Aussetzung des Vollzugs einer Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die im Verfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes ergangen ist. Mit dieser wurde die im März 2004 erfolgte Anordnung des Sofortvollzugs der verwaltungsbehördlichen Entziehung seiner Fahrerlaubnis wegen Konsums des Rauschmittels Metamphetamin im Dezember des Jahres 2003 bestätigt, nachdem das Verwaltungsgericht zunächst die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage wieder hergestellt hatte. Die Voraussetzungen für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung liegen vor.
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