Erkundigungspflicht des Geschädigten bei Inanspruchnahme eines Mietwagens
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.02.1994 - Aktenzeichen 3 U 677/93
DRsp Nr. 1995/1974
Erkundigungspflicht des Geschädigten bei Inanspruchnahme eines Mietwagens
Der vom unfallbedingten Kraftfahrzeugausfall Betroffene muß sich »nur ausnahmsweise« um möglichst günstige Konditionen für die Inanspruchnahme eines Mietwagens bemühen. Ausnahmegründe sind etwa erwartete längere Mietdauer oder höhere Fahrleistung sowie erkennbar überhöhtes Mietzinsverlangen.