Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 18. April 2018 wird verworfen.
Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Das Amtsgericht Tiergarten hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 18. April 2018 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf einer Autobahn innerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h eine Geldbuße von 160,00 Euro sowie ein mit einer Wirksamkeitsbestimmung nach § 25 Abs. 2a StVG versehenes Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Gegen das Urteil wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.
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