Erforderliche Mitwirkung des Leasinggebers an der Rückgabe des Leasinggutes
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2000 - Aktenzeichen 24 U 22/00
DRsp Nr. 2003/16291
Erforderliche Mitwirkung des Leasinggebers an der Rückgabe des Leasinggutes
Dem Leasinggeber stehen keine Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe des Leasingobjekts zu, solange er nicht entsprechend seinen Geschäftsbedingungen dem Leasingnehmer den Rückgabeort mitteilt.