Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 27.10.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Hanau vom 01.09.2016, Az.
Dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe für die 1.Instanz aus einem Wert von € 3.000,00 unter Beiordnung von Rechtsanwälte A bewilligt.
Dem Antragsteller wird aufgegeben, am 01.04.2018 € 802,00 an den Landesjustizfiskus zu zahlen.
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