Auf die Beschwerde der Mutter wird Ziffer 2 Satz 2 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidelberg vom 23.12.2021 (AZ.
Der Beschluss vom 10.03.2022 im Verfahren
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
4.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 4.000,00 festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens sind Maßnahmen zum Schutz der am 27.11.2013 geborenen A..
A. ist aus der Beziehung der Kindeseltern W. und C. hervorgegangen.
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