Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.
IV.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird zugelassen.
Der am ... 1995 geborene Kläger ist nach Angaben seines Prozessbevollmächtigten angestellter Mietwagenfahrer und Chauffeur für Flughafentransporte. Er wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
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