VGH Bayern - Urteil vom 10.04.2018
11 BV 18.259
Normen:
FeV § 13; StVZO § 15b;
Vorinstanzen:
VG München, vom 09.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 26 K 16.4642

Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund eines gelegentlichen Cannabiskonsums; Glaubhaftmachung eines behaupteten einmaligen Cannabiskonsums auf einer Party; Entziehung der Fahrerlaubnisbeim ersten Verstoß gegen das Trennungsgebot

VGH Bayern, Urteil vom 10.04.2018 - Aktenzeichen 11 BV 18.259

DRsp Nr. 2018/12939

Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund eines gelegentlichen Cannabiskonsums; Glaubhaftmachung eines behaupteten einmaligen Cannabiskonsums auf einer Party; Entziehung der Fahrerlaubnisbeim ersten Verstoß gegen das Trennungsgebot

Tenor

I.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.

IV.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

V.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FeV § 13; StVZO § 15b;

Tatbestand

Der am ... 1995 geborene Kläger ist nach Angaben seines Prozessbevollmächtigten angestellter Mietwagenfahrer und Chauffeur für Flughafentransporte. Er wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.