Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der im Jahr 1935 geborene Kläger wendet sich gegen die Entziehung der ihm am 13. Oktober 1970 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt).
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