Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A1, B, BE, L, M und S nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Mit Schreiben vom 28. Juni 2019 ermahnte das Landratsamt D********* den Antragsteller wegen Erreichens von vier Punkten im Fahreignungsregister. Mit Schreiben vom 16. September 2019 verwarnte das Landratsamt Dingolfing-Landau ihn unter Verweis auf einen Stand von sechs Punkten.
Mit Bescheid vom 4. Dezember 2020 entzog das Landratsamt D********* dem Antragsteller nach Anhörung wegen Erreichens von neun Punkten die Fahrerlaubnis und verpflichtete ihn unter Anordnung des Sofortvollzugs zur Ablieferung des Führerscheins.
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