Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11. Juni 2018 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis im Bescheid des Antragsgegners vom 25. April 2018 (Ziff. 1) wird angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Verfahrenskosten in beiden Rechtszügen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
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