Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. Juni 2018 -
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz fallen dem Antragsgegner zur Last.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.250,- € festgesetzt.
Die Beschwerde gegen den im Tenor näher bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist zulässig und begründet.
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