Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der ihm am 13. April 2004 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen B, M und L.
Mit seit 26. Juli 2019 rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 9. Juli 2019 verhängte die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG eine Geldbuße und ein Fahrverbot von einem Monat gegen den Antragsteller. Dem lag zugrunde, dass der Antragsteller am 10. Juni 2019 unter Alkoholeinfluss (Atemalkoholkonzentration 0,33 mg/l) ein Kraftfahrzeug geführt hatte.
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