Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2019 aufgehoben, soweit darin zum Nachteil der Beklagten entschieden wurde.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 9. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Klägerin buchte bei einer Reiseveranstalterin für die Zeit vom 5. bis 12. Oktober 2016 eine Urlaubsreise, die von der Beklagten durchzuführende Flüge von Frankfurt am Main auf die Kapverden und zurück umfasste. Der Hinflug wurde annulliert.
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