LG Hamburg, vom 28.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 404 HKO 104/16
OLG Hamburg, vom 24.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 51/18
Entfall des Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach Ausübung des Widerrufsrechts durch den Versicherungsnehmer; Starke Annäherung an die Stellung eines Versicherungsvertreters
BGH, Urteil vom 08.07.2021 - Aktenzeichen I ZR 248/19
DRsp Nr. 2021/12329
Entfall des Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach Ausübung des Widerrufsrechts durch den Versicherungsnehmer; Starke Annäherung an die Stellung eines Versicherungsvertreters
a) Die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 8 Abs. 1VVG durch den Versicherungsnehmer lässt den Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers, auf den wegen einer starken Annäherung an die Stellung eines Versicherungsvertreters nach Treu und Glauben (§ 242BGB) der Rechtsgedanke des § 87a Abs. 3HGB Anwendung findet, entfallen, ohne dass es einer Nachbearbeitung bedarf.b) Beantragt der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsunternehmen eine Beitragsfreistellung der Lebensversicherung, so besteht im Interesse eines Versicherungsmaklers, auf den wegen einer starken Annäherung an die Stellung eines Versicherungsvertreters nach Treu und Glauben (§ 242BGB) der Rechtsgedanke des § 87a Abs. 3HGB Anwendung findet, eine Pflicht zur Nachbearbeitung. Unterbleibt die rechtzeitige Nachbearbeitung, so bleibt der Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers unberührt.
Tenor
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