Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 16.09.2016, Az.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in erster Instanz im selbständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht München I mit dem Az.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin vom RVG -Anwaltskostenbetrag in Höhe von 1.872,35 € gemäß der anwaltlichen Mahnung samt Klageentwurf vom 14.08.2015 in Sachen "P ./. D Rechtschutz-Versicherungs AG" (Anlage K 20) zu befreien.
1.3. 2. 3. 4.
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