Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.04.2017 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrages zur Vers.-Nr. XXXXXXXX-5 für den ihr mit Schreiben vom 27.06.2016 gemeldeten Schadensfall - bei der Beklagten unter der Schadensnummer XXXX.XX.XX.XXXXX.4 erfasst - aus dem Bereich des allgemeinen Vertragsrechtsschutzes bedingungsgemäßen Rechtsschutz für das Klageverfahren 1. Instanz zur Durchsetzung der Ansprüche des Klägers und seiner Ehefrau C-L auf Rückabwicklung der Darlehensverträge Nr. XXX XX XXXXXX7 und XXX XXXXXXX 01 gegenüber der E Bank AG wegen Widerrufs nach einem Schadenswert von 150.685,36 € zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.
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